Gutachten

 

Neben unseren hoheitlichen Tätigkeiten bieten wir Ihnen aber auch privatwirtschaftliche Dienstleistungen im Bereich der Gutachtentätigkeit an.

Schadengutachten
Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – fragen Sie uns.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Wertgutachten
Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln mit Sachverstand für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung etc.:

  • Erstellung von Wertgutachten
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung des Händlereinkaufswertes
  • Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen etc.

Speziell für den Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wurde der KÜS-GebrauchtwagenCheck KÜSPlus entwickelt. Über den genauen Umfang von KÜSPlus informieren wir Sie gerne persönlich.

Untersuchungen gemäß UVV/BGV
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Achtung:
Liebe Kunden,
am Samstag, den 2. November haben beide Prüfstellen von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Postanschrift

Ing.-Büro Blum
Inh. M. Sc. Alexandra Blum
Hopfenfohr 15
32657 Lemgo

0 52 61 - 56 17
0 52 61 - 18 61 08
info@kues-kalletal.de

Unsere Prüfstellen

Kfz-Prüfstelle Kalletal
KÜS Prüfstelle Kalletal
zur Prüfstelle in Kalletal


Kfz-Prüfstelle Lemgo
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